Das Zeitalter der digitalen Privatsphäre 5 Experten über den Datenschutz 2019

Redakteur: Peter Schmitz

Das digitale Eigentum gelangte spätestens seit der DSGVO in den Fokus. Und auch wenn sich die Verhandlungen weiter verzögern, könnte 2019 der Upload-Filter für einschneidende Impulse sorgen. Der digitale Datenschutz und das Leistungs­schutz­recht im Internet sind für die Experten von DataGuard, Freelancermap, Tickaroo, Wire sowie Rechtsanwältin Maria Dimartino dominierende Themen.

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Die DSGVO wird auch 2019 Wirtschaft und Gesellschaft beschäftigen und das Zeitalter der Privatsphäre steht bevor – oder sind wir mittendrin?
Die DSGVO wird auch 2019 Wirtschaft und Gesellschaft beschäftigen und das Zeitalter der Privatsphäre steht bevor – oder sind wir mittendrin?
(Bild: Pixabay / CC0 )

Offene Fragen und eine Antwort: Datenschutz wird zur Chance

Kivanc Semen, Geschäftsführer DataGuard.
Kivanc Semen, Geschäftsführer DataGuard.
(Bild: DataGuard)

„Zahlreiche offene Fragen zur DSGVO aus dem Jahr 2018 werden sich im Jahr 2019 klären. Die Aufsichtsbehörden bemühen sich weiterhin um Aufklärung und gehen Verstößen konsequent nach. Jeder Präzedenzfall bringt etwas mehr Klarheit. Mit den ersten Urteilssprüchen ist die Schonfrist für Unternehmen abgelaufen. Davon unabhängig erleben wir noch einen ganz anderen Trend: Immer mehr Unternehmer entdecken das Thema Datenschutz als Chance. Der Schutz personenbezogener Daten zählt zu den notwendigen Kernkompetenzen in der Digitalisierung eines Unternehmens. Nur wer hier sorgfältig arbeitet, kann das Vertrauen seiner Kunden und Partner nachhaltig sichern.“ Kivanc Semen, Geschäftsführer DataGuard.

Prozesse und Qualitätsmanagement: Die DSGVO verbessert die Arbeitswelt!

Maria Dimartino, Rechtsanwältin Jurvita.
Maria Dimartino, Rechtsanwältin Jurvita.
(Bild: jurvita)

„Mein Eindruck des Zusammentreffens DSGVO in der Arbeitswelt ist, die DSGVO wird sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite sehr emotional aufgefasst, d.h.: Sie wird sehr negativ aufgefasst. Die rechtlichen Zusammenhänge DSGVO, BDSG, LDSG (TMG, TKG) und spezialgesetzlichen Regelungen sind umfangreich und komplex. Das erschlägt insbesondere KMUs, denen keine eigene Rechtsabteilung für diese Thematik zur Verfügung steht. Viele wünschen sich hier mehr Hilfestellungen und konkretere Vorgaben von den Landesdatenschutz­behörden. Aber alles Jammern nützt nichts, die Vorschriften der DSGVO gelten und man muss versuchen, diese auch lebbar zu machen. Positiv ist, dass durch die DSGVO nun viele Prozesse der Datenverarbeitung im Betrieb und Unternehmen in Frage gestellt werden und ein Qualitätsmanagement und Datenmanagement­systeme geschafften werden. In einigen Betrieben wurden z.B. Akten nahezu ewig gelagert und nehmen Lagerplatz ein - keiner wusste so richtig, warum diese weiterhin gelagert wurden, frei nach dem Motto „haben wir schon immer so gemacht“. Mein Fazit daher: Ja, die DSGVO bringt jede Menge Arbeit für die Arbeitswelt - führt aber auch dazu, dass 2019 bestehende und neu einzuführende Prozesse noch genauer überdacht und das Qualitätsmanagement optimiert werden.“ Maria Dimartino, Rechtsanwältin Jurvita.

Zwischen Chance und Risiko: Freelancer sehen DSGVO zweigeteilt

Thomas Maas, CEO Freelancermap.
Thomas Maas, CEO Freelancermap.
(Bild: freelancermap)

„Auch in der Freelancer-Branche ist die DSGVO ein stark diskutiertes Thema, wie wir auch im Freelancer-Kompass 2018 festgestellt haben. Knapp 40 Prozent der Experten aus der IT- und Engineering-Branche sehen die DSGVO als Chance - 34 Prozent nehmen diese als Risiko wahr. Fast 26 Prozent sehen das Thema sehr kontrovers oder neutral. Spätestens 2019 - mehr als ein Jahr nach dem Ende der Übergangsfrist - werden wir mit Sicherheit noch deutlichere Entwicklungen sehen können.“ Thomas Maas, CEO Freelancermap.

Erst DSGVO, jetzt Upload-Filter – Nicht nur Startups vor der nächsten Challenge

Andreas Gerauer, CTO Tickaroo.
Andreas Gerauer, CTO Tickaroo.
(© www.mattundglaenzend.de)

„Wenn Big Player straucheln ist es kein gutes Zeichen für die digitale Industrie – 2018 sorgte die DSGVO bei kleinen Unternehmen bis hin zu großen Konzernen für umfangreiche Prozess-Evaluationen in Bezug auf personenbezogene Daten, nun kommt wohl mit dem Upload-Filter die nächste Bewährungsprobe. Sogar YouTube hat, trotz enormer personeller als auch fachlicher Ressourcen, große Schwierigkeiten, Inhalte detailliert zu monitoren und somit mit der kommenden Gesetzgebung konform zu sein. Speziell für Startups ist der Upload-Filter die nächste Challenge. Es fehlt – vor allem in der Anfangsphase ohne große Investoren – an finanziellen sowie technologischen Mitteln, um die Rahmenbedingungen fernab des eigenen Geschäftsmodells zu erfüllen. Grundsätzlich ist es ein guter Ansatz, das digitale Eigentum besser zu schützen, dennoch bringt er für Unternehmen mit User-Generated Content entschieden mehr Hürden als Chancen mit sich. Sollte der Upload-Filter tatsächlich kommen, wird dies einen einschneidenden Effekt auf digitale Geschäftsmodelle haben.“ Andreas Gerauer, CTO Tickaroo.

WhatsApp als Mahnbeispiel - Zeitalter der Privatsphäre hat begonnen!

Marco Conti, VP Engineering Wire.
Marco Conti, VP Engineering Wire.
(Bild: Wire)

Schon vor Ende der Übergangsfrist der DSGVO im Mai 2018 standen Unternehmen moralisch und auch gesetzlich in der Pflicht, sorgsam mit personenbezogenen Daten umzugehen. Das Verbot von WhatsApp in großen Unternehmen wie etwa Continental zeigt dabei beispielhaft, dass immer mehr Entscheider ein Datenschutzbewusstsein entwickeln und DSGVO-konforme Lösungen in ihre Workflows integrieren wollen. Und: Auch im Privatbereich wird das Thema immer relevanter. Facebook zum Beispiel wirbt mit Plakaten für Datenschutzeinstellungen und will den gestiegenen Datenschutz-Bedürfnissen von Privatpersonen entgegenkommen. Unternehmen stehen somit in der Pflicht, nicht nur ihre, sondern auch die Daten ihrer Nutzer verlässlich und zukunftsorientiert zu verarbeiten - denn das Zeitalter der Privatsphäre hat längst begonnen. Marco Conti, VP Engineering Wire.

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