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VDI-Richtlinie adressiert rechtliche Aspekte der additiven Fertigung

Thema ist auch das Qualitätsmanagement
VDI-Richtlinie zu rechtlichen Aspekten der additiven Fertigung

VDI-Richtlinie zu rechtlichen Aspekten der additiven Fertigung
Bei der additiven Fertigung stellen sich Unternehmen viele Fragen hinsichtlich der rechtlichen Verantwortung. Die neue Richtlinie VDI 3405 Blatt 5.1 nimmt sich der Thematik entlang der Prozesskette an. Bild: xiaoliangge/stock.adobe.com
Mit den rechtlichen Verantwortungen und Fragestellungen typischer Prozessschritte bei der additiven Fertigung befasst sich VDI 3405 Blatt 5.1.

Additive Fertigungsverfahren bringen nicht nur ungeahnte technische Möglichkeiten mit sich, sondern auch neue rechtliche Fragen. Dabei haben die verschiedenen Schritte in der Fertigung unterschiedliche juristische Aspekte und Fallstricke. Die neue Richtlinie VDI 3405 Blatt 5.1 nimmt sich der Thematik entlang der Prozesskette an und beschreibt die für jede Stufe typischerweise auftretenden rechtlichen Verantwortungen und Fragestellungen.

Basisinformationen erleichtern Zusammenarbeit von Juristen und Technikern

Zur Klärung der Grundlagen finden sich in VDI 3405 Blatt 5.1 auch eine erläuternde Beschreibung der Prozesskette und der Dateiformate und Dateitypen, die den einzelnen Schritten zugeordnet sind. Diese allgemeinen Basisinformationen und das zugleich enthaltene Detailwissen erleichtern auch die Zusammenarbeit von Juristen und Technikern, die beide zu den Zielgruppen der Richtlinie gehören. Juristen erhalten mit der Richtlinie das nötige Know-how zur juristischen Bewertung der technischen Aspekte. Techniker und Planer, Konstrukteure und Dienstleister werden in die Lage versetzt, die rechtliche Tragweite der einzelnen Produktionsschritte zu überblicken und zudem rechtskonforme Verträge zu gestalten.

Richtlinie beschreibt auch das Qualitätsmanagement in der additiven Fertigung

Anwendungsbereich der VDI 3405 Blatt 5.1 sind die rechtlichen Implikationen in der additiven Fertigungstechnik. Die Richtlinie beinhaltet grundlegende Informationen zum Ablauf von Prozessketten. Sie beschreibt auch das Qualitätsmanagement in der additiven Fertigung. Weitere Teile sind Verträge und Haftung im Zusammenhang mit der additiven Fertigungstechnik. Die Richtlinie behandelt außerdem Fragen des Datenschutzes und des Eigentums an Daten. Ebenfalls wird auf die veränderte Gesetzeslage zum „Reverse Engineering“ eingegangen. Damit zusammenhängend stellt die Richtlinie auch die Rechtspflicht zur Implementierung von technischen Schutzmaßnahmen im Einzelnen vor. Auch die Dokumentation von Prozessen und Prozessschritten in der additiven Fertigung wird näher erläutert.

Stellungnahmen sind bis Ende Juni 2020 möglich

Herausgeber der Richtlinie VDI 3405 Blatt 5.1 „Additive Fertigungsverfahren – Rechtliche Aspekte der Prozesskette“ ist die VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (GPL). Die Richtlinie ist im Januar 2020 als Entwurf erschienen. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gpl@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 30.06.2020. ■

VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.

VDI-Platz 1

40468 Düsseldorf

Tel. 0211 62140

www.vdi.de

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